BBBW InnovFin70

Mit standardisierten 70 %-Bürgschaften aus dem Programm InnovFin70 begleitet die Bürgschaftsbank innovative Vorhaben baden-württembergischer Unternehmen. Die Bürgschaft der Bürgschaftsbank wird durch eine Garantie im Rahmen der „InnovFin KMU-Bürgschaftsfazilität“ gestützt, die durch die Europäischen Union im „Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon 2020“ finanziell abgesichert wird.
Förderung
Wer wird gefördert?
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Small Mid Caps (bis 499 Mitarbeiter) nach EU-Definition mit innovativem Hintergrund oder einem innovativen Vorhaben.
Es muss dabei mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Unternehmen hat in den letzten 36 Monaten Mittel aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten (z.B. KfW-ERP-Innovationsprogramm).
- Für das Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein Patent oder sonstiges Schutzrecht angemeldet.
- Das Unternehmen plant Investitionen in die Herstellung und Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Den innovativen Charakter des Vorhabens muss ein Gutachten nachweisen. Die Kosten kann die Bürgschaftsbank übernehmen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Betriebsmittelfinanzierungen, Investitionen im In- oder Ausland sowie Betriebsübernahmen von Unternehmen, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen herstellen oder entwickeln.
Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Wie wird gefördert?
Die Hausbank erhält eine 70-prozentige Bürgschaft. Verbürgt werden können Haus- und Förderbankkredite, Avale sowie Kontokorrentkredite. Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt € 1,25 Mio.
Konditionen
Laufzeit
Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich nach der Laufzeit des Kredits.
Folgende Kreditlaufzeiten sind möglich:
für Investitionen: 1 bis 10 Jahre
für Betriebsmittel: max. 3 Jahre und
für endfällige Darlehen max. 5 Jahre.
Bearbeitungsgebühr
1,0 % der genehmigten Bürgschaft.
Bürgschaftsprovision
Bei einer Verbürgung im Rahmen von InnovFin70 wird die laufende jährliche Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im risikogerechten Zinssystems (RGZS) festgelegt (in Prozent vom valutierenden Kreditbetrag).

Besicherung
- Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
- In der Regel persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter
Antrag
Für Bürgschaften aus dem Programm InnovFin70 stellt die Hausbank den Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank.
Unterlagen
- Antrag L-Bank
- Plangewinn- und Verlustrechnung, ggf. Business-Plan / Firmenbroschüre, Lebenslauf
- Selbstauskunft Gesellschafter
- Bei etablierten Unternehmen: Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre, aktuelle BWA inkl. Summen- / Saldenliste
- Übersicht Kapitaldienstverpflichtungen, ggf. Bankenspiegel
- Bei Betriebsmittelfinanzierungen: Zusätzlich Liquiditätsplanung
- Bei Übernahmen: Jahresabschlüsse der zu übernehmenden Firma
Hinweise:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.
Das Programm ist beihilfefrei aufgrund der Rückgarantie des Europäischen Investitionsfonds.