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Bürgschaftsprogramm

InvestEU-Programme

  • Wer wird gefördert?

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Defitinition) sowie Small Mid-Caps (max. 500 Beschäftigte) - in den Kategorien: Innovation- und Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Kultur- und Kreativwirtschaft.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben.

  • Wie wird gefördert?

    In Zusammenarbeit mit dem EIF werden Bürgschaften bis zu 70% an Unternehmen in Baden-Württemberg vergeben. i.d.R. max. 4 Mio € Kreditsumme.

InvestEU

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg (BBBW) und die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen (BBNRW) stellen mehr Garantien für regionale Finanzinstitute bereit, die Finanzierungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vergeben wollen. Ermöglicht wird dies durch eine Rückgarantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) von bis zu 70 Prozent für ein Garantieportfolio von 109 Mio. Euro für KMU und Small Midcap-Unternehmen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Gemeinsam können die beiden Banken damit KMU-Finanzierungen von bis zu 200 Mio. Euro fördern. Ermöglicht wird die Rückgarantie des EIF durch das EU-Programm InvestEU.

Konditionen

Laufzeit

Angepasst an Kreditlaufzeit (3 Monate bis 12 Jahre)
KKK/Avale max. 36 Monate

Bearbeitungsgebühr

einmalig 1% der genehmigten Bürgschaft

Bürgschaftsprovision

Bonitätsabhängiges Preismodell, orientiert am risikogerechten Zinssystem / Preisklasse.

Antrag

Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Zuge des Kreditantrags im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.

Unterlagen

  • Plangewinn- und Verlustrechnung, ggf. Business-Plan / Firmenbroschüre, Lebenslauf
  • Selbstauskunft Gesellschafter
  • Bei etablierten Unternehmen: Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre, aktuelle BWA inkl. Summen- / Saldenliste
  • Übersicht Kapitaldienstverpflichtungen, ggf. Bankenspiegel
  • Bei Betriebsmittelfinanzierungen: Zusätzlich Liquiditätsplanung
  • Bei Übernahmen: Jahresabschlüsse der zu übernehmenden Firma

Stand: 10/2026

Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.


Weitere Bürgschaftsprogramme

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Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich den Förderkredit beantragen?

Sie stellen den Kreditantrag bei Ihrer Bank oder Sparkasse vor Beginn des Vorhabens. Alle weiteren Schritte regelt Ihre Bank in Zusammenarbeit mit der KfW und der jeweiligen Bürgschaftsbank.

Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?

Der maximale Kreditbetrag liegt bei 500.000 Euro pro Antragsteller. Sie können bis zu 35 % der förderfähigen Kosten finanzieren.

Wenn mehrere GesellschafterInnen das Vorhaben durchführen und die Antragsvoraussetzungen erfüllen, kann jede/r GesellschafterIn einen eigenen Antrag entsprechend seiner bzw. ihrer prozentualen Beteiligung am Gesellschaftskapital bis zur Höchstgrenze (500.000 Euro pro Antragstellender) stellen.

Selbstverständlich können Sie den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge auch mit anderen Förderprogrammen kombinieren, um die restlichen 65 % Ihres Vorhabens zu finanzieren.

Wie lange läuft der Kredit?

Sie können zwischen einer Laufzeit von 10 oder 15 Jahren wählen. In beiden Fällen erhalten Sie auch tilgungsfreie Zeiten:

15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Wann muss ich den Antrag stellen?

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Bank stellen.

Das gilt auch, wenn Sie nachweislich bereits ein Finanzierungsgespräch bei einem Finanzierungspartner zum konkreten Vorhaben mit der Absicht einer potentiellen Förderung durch den ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge geführt oder eine entsprechende Voranfrage bei der jeweiligen Bürgschaftsbank gestellt haben. Als Vorhabensbeginn ist entweder der Beginn von Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, zu verstehen; maßgeblich ist der früheste dieser Zeitpunkte.

Vorbereitungen wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten.