BBBW Standardprogramm
Die Bürgschaftsbank unterstützt mit ihren Ausfallbürgschaften Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler aller Branchen nach KMU-Kriterien, die in Baden-Württemberg gründen bzw. investieren. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg verbürgt Hausbankendarlehen und –avale sowie Förderkredite jeglicher Art.
Förderung
Wer wird gefördert?
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung, etc.) die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.
Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Wie wird gefördert?
Im Standardprogramm der Bürgschaftsbank Bürgschaften in Höhe von 50 % bis 80 % der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.).
Konditionen
Laufzeit
Angepasst an die Kreditlaufzeit. Bei Avalkrediten individuelle Ausgestaltung bis zu 8 Jahren, davon 4 Jahre ohne Herabsetzung der Bürgschaft mit Verlängerungsoption.
Bearbeitungsgebühr
1,0 % der genehmigten Bürgschaft. In Fällen mit Nachhaltigkeitsbonus der L-Bank gewährt auch die Bürgschaftsbank einen Nachhaltigkeitsbonus in Form einer vergünstigten Bearbeitungsgebühr von 0,75 %.
Bürgschaftsprovision
Bei einer Verbürgung im Rahmen des Standardprogramms fällt in der Regel eine laufende jährliche Bürgschaftsprovision in Höhe von 1% des valutierenden Kreditbetrags an. Eine abweichende Regelung gibt es bei 50%-Bürgschaften für Förderdarlehen der L-Bank in Form der Kombi-Bürgschaft50.
Besicherung
- Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
- In der Regel persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter
Antrag
Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Zuge des Kreditantrags im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.
Unterlagen
- Plangewinn- und Verlustrechnung, ggf. Business-Plan / Firmenbroschüre, Lebenslauf
- Selbstauskunft Gesellschafter
- Bei etablierten Unternehmen: Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre, aktuelle BWA inkl. Summen- / Saldenliste
- Übersicht Kapitaldienstverpflichtungen, ggf. Bankenspiegel
- Bei Betriebsmittelfinanzierungen: Zusätzlich Liquiditätsplanung
- Bei Übernahmen: Jahresabschlüsse der zu übernehmenden Firma
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.