BBBW L-Bank Liquiditätskredit Plus
Für besonders vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen bietet die L-Bank zusammen mit dem Land vorübergehend die Fördervariante Liquiditätskredit Plus an. Zwei zusätzliche Förderelemente – ein anteiliger Tilgungszuschuss von bis zu 10 % bzw. maximal € 300.000 und eine optionale Bürgschaft der Bürgschaftsbank (bis € 2,0 Mio. Euro Bürgschaftssumme) bzw. der L-Bank (über € 2,0 Mio. Euro Bürgschaftssumme) von bis zu 80 % – erleichtern den krisengeschädigten Unternehmen die Kreditaufnahme. Der reguläre Liquiditätskredit steht in der bisherigen, bewährten Form allen Unternehmen offen.
Förderung
Wer wird gefördert?
Junge und etablierte gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen (i.d.R. bis 500 Beschäftigte), die ihren Sitz oder einen Standort in Baden-Württemberg haben.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die durch die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine und den in diesem Zusammenhang von der EU und ihren internationalen Partnern erlassenen und gegebenenfalls noch zu erlassenden Sanktionen sowie möglichen wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen beispielsweise Russlands betroffen sind. Die Betroffenheit ist insbesondere gegeben bei gestiegenen Energiekosten, wenn der Anteil der Energiekosten für den Eigenverbrauch im Jahr 2021 mindestens 3 % des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe betrug.
Voraussetzung für die Förderung mit dem Liquiditätskredit Plus ist zusätzlich die Bestätigung der Hausbank, dass die EU gegen das Unternehmen keine Sanktionen verhängt hat.
Was wird gefördert?
Finanziert werden nahezu alle Liquiditätsbedarfe (Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen). Betriebsübernahmen sind im Liquiditätskredit Plus nicht förderfähig.
Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Wie wird gefördert?
Die L-Bank reicht Darlehen bis max. € 5 Mio. aus. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Die Höhe des Tilgungszuschusses wird prozentual vom Darlehensbetrag berechnet und beträgt bis zu 10 % bzw. maximal € 300.000. Der jeweils gültige Prozentsatz für den Tilgungszuschuss ist in der Konditionenübersicht der L-Bank ersichtlich. Die Bürgschaftsbank reicht Bürgschaften in Höhe von 50 % bis max. 80 % des Liquiditätskredits Plus aus (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.)
Konditionen
Laufzeit
48-120 Monate
Bearbeitungsgebühr
1,0 % der genehmigten Bürgschaft, bei Bestandskunden 0,75 %.
Bürgschaftsprovision
Bei einer Verbürgung im Rahmen des Liquiditätskredits Plus wird die laufende jährliche Bürgschaftsprovision anhand der Quote festgelegt:
Bürgschaftsquote: 50% 60% 70% 80%
Bürgschaftsprovision: 0,50% 0,60% 0,70% 0,80%
Besicherung
- Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
- Ggfls. persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter
Antrag
Für den L-Bank-Liquiditätskredit Plus mit zusätzlicher Bürgschaft der Bürgschaftsbank stellt die Hausbank den Antrag direkt bei der L-Bank.
Unterlagen
- Antrag L-Bank
- JA 2019, JA 2020, JA 2021 / BWA inkl. Summen- und Saldenliste
- Aussagefähige Kapitalbedarfsermittlung
- Liquiditätsplan und Rentavorschau (i.d.R. bei Bürgschaft > T€ 250)
- Selbstauskunft
- Notwendige Bestätigungen der Hausbank
Hinweis: Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich. Das Programm läuft zum 31.03.2023 aus.
Weitere Informationen zum Liquiditätskredit Plus erhalten Sie unter: www.l-bank.de/liq