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Bürgschaften für betroffene Unternehmen

Sonderprogramm Ukraine-Hilfe

  • Besondere Förderbedingungen
    Für vom Ukraine-Krieg betroffene KMU in Baden-Württemberg

  • Bürgschafts-Höchstbetrag
    Erhöhte Bürgschaftsobergrenze von € 2,5 Mio.

  • Bürgschaftsquote
    Bürgschaftsquoten bis zu 80 %

  • Verwendungszwecke
    Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen

Der Ukraine-Krieg wirkt sich auch auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland und Baden-Württemberg aus. Um den Unternehmen in der weiterhin äußerst schwierigen Situation bestmöglich unter die Arme greifen zu können, haben Bund und Land die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbank erweitert. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterstützt Betriebe im Land, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind und die per 31.12.2021 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition waren, mit einem besonderen Ukraine-Hilfsprogramm. Eine Betroffenheit kann insbesondere bestehen in den folgenden Fällen:

  • Umsatzrückgang durch einen weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland oder
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus oder
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten

Mehr erfahren Sie hier: "Sonderprogramm Ukraine-Hilfe"

Weitere Bürgschaftsprogramme

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/ Programme

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Für welche Vorhaben können keine Bürgschaften beantragt werden?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Verbürgung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.

Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.

Kann man sich auch direkt an die Bürgschaftsbank wenden?

Eine direkte Antragstellung ohne Hausbank ist nicht möglich. Aber die Bürgschaftsbank steht Ihnen zusammen mit der L-Bank auf monatlichen Sprechtagen bei den zuständigen Kammern zur direkten Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Die Termine und regionalen Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage unter Kontakt. Die Terminvereinbarung erfolgt über die jeweilige Kammer. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit aussagekräftige Unterlagen als Gesprächsgrundlage zum vereinbarten Termin mit.

Bürgschaftsanfragen können auch direkt online über unser Finanzierungsportal gestellt werden. Auf der Portallösung können Interessenten ihre Vorhaben Schritt für Schritt darlegen und von uns auf die Möglichkeit einer Förderung mit einer Bürgschaft prüfen lassen. Bei einer positiven Rückmeldung kann die Bürgschaftsbank dabei helfen, eine finanzierungswillige Hausbank zu finden.“