Sie hat im vergangenen Jahr 1.872 Bürgschaften und Garantien mit einem Volumen von über 363 Millionen Euro genehmigt. Erfahren Sie hier mehr über die aktuelle Geschäftsentwicklung:
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Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist das größte Institut ihrer Art in Deutschland.
Sie hat im vergangenen Jahr 1.872 Bürgschaften und Garantien mit einem Volumen von über 363 Millionen Euro genehmigt. Erfahren Sie hier mehr über die aktuelle Geschäftsentwicklung:
Erträge aus dem Geschäftsbetrieb
31,2 Mio. EuroÜberschuss aus dem Geschäftsbetrieb
12,4 Mio. EuroJahresüberschuss
4,0 Mio. EuroBilanzsumme per 31.12.2023
264,2 Mio. EuroEigenkapital
124,7 Mio. EuroNeugeschäft
-Anzahl Bürgschafts- und Garantieübernahmen
1.872Volumen Bürgschafts- und Garantieübernahmen
363,3 Mio. EuroKredit- / Beteiligungsvolumen
588,3 Mio. EuroBestand
-Anzahl Bürgschafts- und Garantieübernahmen
14.775Kredit- und Beteiligungsvolumen
3.209,6 Mio. EuroBürgschafts- / Garantievolumen
1.955,1 Mio. EuroGesamt
21.260gesicherte Arbeitsplätze
17.990neu geschaffene Arbeitsplätze
3.270Landwirtschaft
12Kredite / Beteiligungen (in T€)
4.536Bürgschaften / Garantien (in T€)
2.719Handwerk
600Kredite / Beteiligungen (in T€)
139.535Bürgschaften / Garantien (in T€)
90.411Handel
283Kredite / Beteiligungen (in T€)
115.067Bürgschaften / Garantien (in T€)
67.454Gartenbau
22Kredite / Beteiligungen (in T€)
4.465Bürgschaften / Garantien (in T€)
3.128Freie Berufe
202Kredite / Beteiligungen (in T€)
52.826Bürgschaften / Garantien (in T€)
31.315Industrie
160Kredite / Beteiligungen (in T€)
117.758Bürgschaften / Garantien (in T€)
68.975Verkehr
31Kredite / Beteiligungen (in T€)
10.413Bürgschaften / Garantien (in T€)
6.994Gastgewerbe
182Kredite / Beteiligungen (in T€)
44.283Bürgschaften / Garantien (in T€)
28.752Dienstleistung
380Kredite / Beteiligungen (in T€)
99.452Bürgschaften / Garantien (in T€)
63.522Neugründungen
4.0042023
6632022
7662021
9712020
8742019
730Betriebsübernahmen
2.9452023
6672022
6822021
5432020
5602019
493Sparkassen
974Genossenschaftsbanken
774Privates Bankgewerbe
76Beteiligungsgesellschaften
43Leasinggesellschaften
5Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.
Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.
Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.
Alle bestehenden und neu gegründeten gewerblichen Unternehmen und Freie Berufe in Baden-Württemberg, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.
Die Bürgschaftsbank arbeitet nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Gebühren anfallen. Im Falle der Ablehnung eines Bürgschaftsantrags fallen in der Regel keine Kosten an.
Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von i.d.R. 1,0 Prozent des genehmigten Bürgschaftsbetrages (mindestens € 200). Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von i.d.R. 1,0 Prozent des valutierenden Kreditbetrages erhoben, die zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig wird.
Im Rahmen der L-Bank-Kombi-Bürgschaft50 wird die Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt.
Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von 70 Prozent, bei Existenzgründungsvorhaben sogar bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.
In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.
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