Sie hat im vergangenen Jahr 2.037 Bürgschaften und Garantien mit einem Volumen von über 404,7 Millionen Euro genehmigt. Erfahren Sie hier mehr über die aktuelle Geschäftsentwicklung:
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Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist das größte Institut ihrer Art in Deutschland.
Sie hat im vergangenen Jahr 2.037 Bürgschaften und Garantien mit einem Volumen von über 404,7 Millionen Euro genehmigt. Erfahren Sie hier mehr über die aktuelle Geschäftsentwicklung:
Erträge aus dem Geschäftsbetrieb
30,3 Mio. EuroÜberschuss aus dem Geschäftsbetrieb
9,9 Mio. EuroJahresüberschuss
1,7 Mio. EuroBilanzsumme per 31.12.2025
295,4 Mio. EuroEigenkapital
129,9 Mio. EuroNeugeschäft
-Anzahl Bürgschafts- und Garantieübernahmen
2.037Volumen Bürgschafts- und Garantieübernahmen
404,7 Mio. EuroKredit- / Beteiligungsvolumen
620,7 Mio. EuroBestand
-Anzahl Bürgschafts- und Garantieübernahmen
14.874Kredit- und Beteiligungsvolumen
3.290,1 Mio. EuroBürgschafts- / Garantievolumen
2.028,1 Mio. EuroGesamt
17.963gesicherte Arbeitsplätze
15.165neu geschaffene Arbeitsplätze
2.798Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.
Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.
Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.
Alle bestehenden und neu gegründeten gewerblichen Unternehmen und Freie Berufe in Baden-Württemberg, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.
Die Bürgschaftsbank arbeitet nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Gebühren anfallen. Im Falle der Ablehnung eines Bürgschaftsantrags fallen in der Regel keine Kosten an.
Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von i.d.R. 1,0 Prozent des genehmigten Bürgschaftsbetrages (mindestens € 200). Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von i.d.R. 1,0 Prozent des valutierenden Kreditbetrages erhoben, die zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig wird.
Im Rahmen der L-Bank-Kombi-Bürgschaft50 wird die Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt.
Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von 70 Prozent, bei Existenzgründungsvorhaben sogar bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.
In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.
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