Sie hat im vergangenen Jahr 1.783 Bürgschaften und Garantien mit einem Volumen von über 356 Millionen Euro genehmigt. Erfahren Sie hier mehr über die aktuelle Geschäftsentwicklung:
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Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist das größte Institut ihrer Art in Deutschland.
Sie hat im vergangenen Jahr 1.783 Bürgschaften und Garantien mit einem Volumen von über 356 Millionen Euro genehmigt. Erfahren Sie hier mehr über die aktuelle Geschäftsentwicklung:
Erträge aus dem Geschäftsbetrieb
32,4 Mio. EuroÜberschuss aus dem Geschäftsbetrieb
11,8 Mio. EuroJahresüberschuss
3,4 Mio. EuroBilanzsumme per 31.12.2024
282,7 Mio. EuroEigenkapital
128,2 Mio. EuroNeugeschäft
-Anzahl Bürgschafts- und Garantieübernahmen
1.783Volumen Bürgschafts- und Garantieübernahmen
356,0 Mio. EuroKredit- / Beteiligungsvolumen
577,8 Mio. EuroBestand
-Anzahl Bürgschafts- und Garantieübernahmen
14.732Kredit- und Beteiligungsvolumen
3.232,8 Mio. EuroBürgschafts- / Garantievolumen
1.972,8 Mio. EuroGesamt
19.882gesicherte Arbeitsplätze
16.952neu geschaffene Arbeitsplätze
2.930Landwirtschaft
3Kredite / Beteiligungen (in T€)
1.107Bürgschaften / Garantien (in T€)
775Handwerk
522Kredite / Beteiligungen (in T€)
129.600Bürgschaften / Garantien (in T€)
83.2551Handel
262Kredite / Beteiligungen (in T€)
93.871Bürgschaften / Garantien (in T€)
54.682Gartenbau
21Kredite / Beteiligungen (in T€)
4.090Bürgschaften / Garantien (in T€)
2.348Freie Berufe
192Kredite / Beteiligungen (in T€)
53.500Bürgschaften / Garantien (in T€)
31.534Industrie
179Kredite / Beteiligungen (in T€)
132.498Bürgschaften / Garantien (in T€)
76.877Verkehr
31Kredite / Beteiligungen (in T€)
8.983Bürgschaften / Garantien (in T€)
6.430Gastgewerbe
202Kredite / Beteiligungen (in T€)
42.264Bürgschaften / Garantien (in T€)
29.186Dienstleistung
371Kredite / Beteiligungen (in T€)
111.859Bürgschaften / Garantien (in T€)
70.898Neugründungen
3.9052024
6312023
6632022
7662021
9712020
874Betriebsübernahmen
3.1172024
6652023
6672022
6822021
5432020
560Sparkassen
996Genossenschaftsbanken
690Privates Bankgewerbe
60Beteiligungsgesellschaften
37Leasinggesellschaften
0Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.
Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.
Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.
Alle bestehenden und neu gegründeten gewerblichen Unternehmen und Freie Berufe in Baden-Württemberg, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.
Die Bürgschaftsbank arbeitet nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Gebühren anfallen. Im Falle der Ablehnung eines Bürgschaftsantrags fallen in der Regel keine Kosten an.
Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von i.d.R. 1,0 Prozent des genehmigten Bürgschaftsbetrages (mindestens € 200). Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von i.d.R. 1,0 Prozent des valutierenden Kreditbetrages erhoben, die zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig wird.
Im Rahmen der L-Bank-Kombi-Bürgschaft50 wird die Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt.
Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von 70 Prozent, bei Existenzgründungsvorhaben sogar bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.
In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.
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