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Beratungsangebote

Unternehmens Check-up

  • Unterstützung durch ausgewählte Branchenexperten

  • Identifizierung und Behebung eventueller Fehlentwicklungen

  • Verbesserung der Erfolgschancen Ihrer Unternehmensgründung oder Übernahme

Unternehmens Check-up

Sie stehen am Start Ihrer Selbstständigkeit. Sie haben Eigeninitiative, unternehmerische Ideen und konkrete Vorstellungen zur Umsetzung Ihrer ehrgeizigen Ziele. Bereits heute möchten wir Sie deshalb auf eine Möglichkeit aufmerksam machen, die Erfolgschancen Ihrer Unternehmensgründung oder Übernahme zu verbessern. Gemeinsam mit unseren Partnern und Gesellschaftern bieten wir Ihnen eine bezuschusste Kurzanalyse Ihres Unternehmens an.

Ausgesuchte Branchenspezialisten helfen Ihnen, frühzeitig eventuelle erste Fehlentwicklungen zu identifizieren und zu beheben.

Die Gebühren für den Check-up sind durch die Einbindung in die Beratungsförderung des Landes, ein teilweise kostenloses Angebot und verschiedener weiterer Zuschussmöglichkeiten sehr gering.

Der Ablauf

  • Sobald uns Ihr Check-up-Antrag vorliegt, informieren wir unsere Partner, damit der Unternehmens-Check-up eingeplant werden kann.
  • Die Unternehmensanalyse wird durch erfahrene Berater durchgeführt. Für den Check-up sind in der Regel ein oder zwei Beratungstage ausreichend.
  • Die Kurzanalyse wird frühestens sieben bis acht Monate nach Gründung oder Übernahme des Unternehmens durchgeführt.
  • Mit einem gesonderten Schreiben werden Sie rechtzeitig an die Kurzanalyse erinnert, der Termin wird direkt von der jeweiligen Beratungsorganisation mit Ihnen abgestimmt.
  • Auf Basis des Beratungsberichtes werden die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen gemeinsam mit Ihnen und der Hausbank diskutiert.

Wir wollen Ihnen die Entscheidung für den Check-up erleichtern und honorieren Ihre Bereitschaft mit einem einmaligen Zuschuss von €125 (pauschal).

Weitere Informationen und die Höhe der anfallenden Gebühren erfahren Sie von unseren Partnern für den Check-up:

Unsere Beratungspartner

Handel

EHV_BW_nur_h.klein.png

Handelsverband Baden-Württemberg e.V.
0711 64864-63

www.hv-bw.de
Groß- / Außenhandel

grosshandel-bw_ohne.klein.png

grosshandel-bw
Verband für Dienstleistung,
Groß- und Außenhandel
Baden-Württemberg e.V.

0621 15003-0

www.grosshandel-bw.de
Handwerk

BWHT_lb.klein.jpg

Handwerkskammern in Baden-Württemberg
0711 263709-0

www.handwerk-bw.de
Industrie / Freie Berufe / Dienstleistungen

RKW.klein.jpg

RKW Baden-Württemberg GmbH
0711 22998-30

www.rkw-bw.de
Hotel- / Gastgewerbe

Dehoga_Beratung.klein.png

DEHOGA Beratung
0711 61988-37

www.dehogabw.de

Tipp:

Sie können Ihren Businessplan auch mit einern professionellen Software erstellen.

Mit SmartBusinessPlan, einem Gemeinschaftsprojekt der evers & jung GmbH und der individee GmbH in Berlin, können Sie Ihren finanzierungsreifen Businessplan – inklusive des Finanzplans anfertigen. Die Online-Anwendung SmartBusinessPlan ist sieben Tage kostenlos, danach kostenpflichtig. Die Anwendung finden Sie hier: smartbusinessplan.de

Oder Sie nutzen die kostenlose Businessplan-Software des Bundeswirtschaftsministeriums. Hier geht’s zum Download: www.existenzgruender.de

Häufige Fragen zu unserem Angebot

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.

Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.

Kann die Bürgschaftsbank jede Art von Darlehen oder Krediten verbürgen?

Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.

Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?

Alle bestehenden und neu gegründeten gewerblichen Unternehmen und Freie Berufe in Baden-Württemberg, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.