Logo_BB-m.png

Anmeldung

Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Finanzierungsportal an.

Noch nicht registriert?

Verwalten Sie Ihre Anträge sicher und einfach in Ihrem persönlichen Servicebereich.

Anfrage starten

Kontakt

Schreiben sie uns
Kontaktformular

Bürgschaftsprogramm

BBBW Contracting-Bürgschaft

  • Wer wird gefördert?
    Bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler, wie beispielsweise Energieberater, Ingenieure.

  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige Contracting-Vorhaben beziehungsweise Vertragserfüllungsavale, das sind Garantien für die Erfüllung eines Vertrags, für Contractinggeber oder Contractingnehmer.

  • Wie wird gefördert?
    Bürgschaften bis max. € 2,0 Mio., max. 80 % für öffentliche Förderkredite und Hausbankkredite/-Avale (Laufzeit max. 15 Jahre bzw. 8 Jahre bei Avalen).

BBBW Contracting-Bürgschaft

Contracting ist die vertraglich vereinbarte Bereitstellung einer Lieferung von Betriebsstoffen, wie Wärme, Strom, Licht etc. und der Betrieb der dazugehörigen Anlagen. In der Regel sind die Vorhaben mit einer Energieeinsparung verbunden. Die ausführenden Betriebe, wie zum Beispiel Handwerksunternehmen oder auf Haus- und Gebäudetechnik spezialisierte Ingenieurbüros, stoßen jedoch schnell an finanzielle Grenzen, wenn sie mehrere Contracting-Vorhaben umsetzen wollen. Häufig reichen die Sicherheiten für Finanzierungen nicht aus. Contracting-Vorhaben können durch Bürgschaften bis max. 1,25 Millionen Euro begleitet werden.

Förderung

Wer wird gefördert?
Bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler, wie beispielsweise Energieberater, Ingenieure. Folgende Voraussetzungen müssen die Unternehmen erfüllen: Sie sind kleine mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition. Diese sollten über branchenspezifische Erfahrungen verfügen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige Contracting-Vorhaben beziehungsweise Vertragserfüllungsavale, das sind Garantien für die Erfüllung eines Vertrags, für Contractinggeber oder Contractingnehmer. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Wie wird gefördert?
Bürgschaften bis max. € 2,0 Mio., max. 80 % für öffentliche Förderkredite und Hausbankkredite/-Avale (Laufzeit max. 15 Jahre bzw. 8 Jahre bei Avalen).

Voraussetzungen:

Wirtschaftlich tragfähiges Contracting-Projekt. Unterstützt wird die Bürgschaftsbank durch eine von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH erstellten Plausibilitätsbeurteilung des entsprechenden Projektes.

Konditionen

Laufzeit
12-120 Monate.

Bearbeitungsgebühr
i.d.R. 1,0 %

Bürgschaftsprovision
Die Bürgschaftsprovision fällt jährlich an und berechnet sich aus dem noch ausstehenden Kreditbetrag. Die Bürgschaftsprovision orientiert sich im Fall von Förderkrediten der KfW oder L-Bank am risikogerechten Zinssystem beziehungsweise i.d.R. 1,0 % für Hausbankkredite und Avale.

Besicherung

  • Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
  • In der Regel persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter

Antrag

Leasing-Bürgschaften können Leasinggesellschaften direkt über die Antragsstrecke auf leasing-buergschaft.de oder ermoeglicher.de beantragen.

Unterlagen

  • Bürgschaftsantrag
  • Projektinformationen mit Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Contracting-Vertrag (ggf. Entwurf)
  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
  • aktuelle BWA inkl. Summen-/Saldenliste
  • Umsatz- und Ertragsplanung für 2 Jahre
  • Bankenspiegel
  • Selbstauskunft Gesellschafter

Hinweis: Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

Weitere Bürgschaftsprogramme

Das könnte Sie auch interessieren

/ Programme

EINFACH & EFFIZIENT

Zur optimalen Finanzierung

Finden Sie in nur drei Schritten eine passgenaue Finanzierung & Förderung:

1.

Online Finanzierungsanfrage ODER Bürgschaftsauftrag erstellen

2.

Unterlagen digital übermitteln

3.

Passende Finanzierungs- und Förderangebote erhalten

Häufige Fragen zu unserem Angebot

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.

Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.

Kann die Bürgschaftsbank jede Art von Darlehen oder Krediten verbürgen?

Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.

Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?

Alle bestehenden und neu gegründeten gewerblichen Unternehmen und Freie Berufe in Baden-Württemberg, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.

Was kostet eine Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank arbeitet nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Gebühren anfallen. Im Falle der Ablehnung eines Bürgschaftsantrags fallen in der Regel keine Kosten an.

Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von i.d.R. 1,0 Prozent des genehmigten Bürgschaftsbetrages (mindestens € 200). Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von i.d.R. 1,0 Prozent des valutierenden Kreditbetrages erhoben, die zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig wird.

Im Rahmen der L-Bank-Kombi-Bürgschaft50 wird die Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von 70 Prozent, bei Existenzgründungsvorhaben sogar bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.