BBBW Contracting-Bürgschaft
Contracting ist die vertraglich vereinbarte Bereitstellung einer Lieferung von Betriebsstoffen, wie Wärme, Strom, Licht etc. und der Betrieb der dazugehörigen Anlagen. In der Regel sind die Vorhaben mit einer Energieeinsparung verbunden. Die ausführenden Betriebe, wie zum Beispiel Handwerksunternehmen oder auf Haus- und Gebäudetechnik spezialisierte Ingenieurbüros, stoßen jedoch schnell an finanzielle Grenzen, wenn sie mehrere Contracting-Vorhaben umsetzen wollen. Häufig reichen die Sicherheiten für Finanzierungen nicht aus. Contracting-Vorhaben können durch Bürgschaften bis max. 1,25 Millionen Euro begleitet werden.
Förderung
Wer wird gefördert?
Bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler, wie beispielsweise Energieberater, Ingenieure. Folgende Voraussetzungen müssen die Unternehmen erfüllen: Sie sind kleine mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition. Diese sollten über branchenspezifische Erfahrungen verfügen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige Contracting-Vorhaben beziehungsweise Vertragserfüllungsavale, das sind Garantien für die Erfüllung eines Vertrags, für Contractinggeber oder Contractingnehmer. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Wie wird gefördert?
Bürgschaften bis max. € 2,0 Mio., max. 80 % für öffentliche Förderkredite und Hausbankkredite/-Avale (Laufzeit max. 15 Jahre bzw. 8 Jahre bei Avalen).
Voraussetzungen:
Wirtschaftlich tragfähiges Contracting-Projekt. Unterstützt wird die Bürgschaftsbank durch eine von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH erstellten Plausibilitätsbeurteilung des entsprechenden Projektes.
Konditionen
Laufzeit
12-120 Monate.
Bearbeitungsgebühr
i.d.R. 1,0 %
Bürgschaftsprovision
Die Bürgschaftsprovision fällt jährlich an und berechnet sich aus dem noch ausstehenden Kreditbetrag. Die Bürgschaftsprovision orientiert sich im Fall von Förderkrediten der KfW oder L-Bank am risikogerechten Zinssystem beziehungsweise i.d.R. 1,0 % für Hausbankkredite und Avale.
Besicherung
- Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
- In der Regel persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter
Antrag
Leasing-Bürgschaften können Leasinggesellschaften direkt über die Antragsstrecke auf leasing-buergschaft.de oder ermoeglicher.de beantragen.
Unterlagen
- Bürgschaftsantrag
- Projektinformationen mit Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Contracting-Vertrag (ggf. Entwurf)
- Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
- aktuelle BWA inkl. Summen-/Saldenliste
- Umsatz- und Ertragsplanung für 2 Jahre
- Bankenspiegel
- Selbstauskunft Gesellschafter
Hinweis: Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.