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Bürgschaftsprogramm

BBBW Startfinanzierung80

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufen in Baden-Württemberg bis zu fünf Jahre nach Gründung aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Förderfähig sind alle mit der Gründung bzw. Nachfolge / Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, angemessener Übernahmepreis, Betriebsmittelbedarf.

  • Wie wird gefördert?
    Im Programm Startfinanzierung80 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 80 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Kredite bis T€ 150 bzw. bei Teamgründungen T€ 600).

BBBW Startfinanzierung80

Die Startfinanzierung80 bieten L-Bank und Bürgschaftsbank gemeinsam an. Die Bürgschaftsbank ergänzt das zinsgünstige Darlehen der L-Bank mit einer standardisierten 80-Prozent Bürgschaft. Gefördert werden Gründungs- und Festigungsvorhaben baden-württembergischer GründerInnen und NachfolgerInnen bis fünf Jahre nach der Gründung sowie tätige Beteiligungen.

Förderung

Wer wird gefördert?
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufen in Baden-Württemberg bis zu fünf Jahre nach Gründung aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.

Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle, betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Förderfähig sind alle mit der Gründung bzw. Nachfolge / Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, angemessener Übernahmepreis, Betriebsmittelbedarf.

Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Wie wird gefördert?
Im Programm Startfinanzierung80 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 80 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht. Mit der Startfinanzierung80 lassen sich Vorhaben bis zu einem Gesamtkapitalbedarf von € 250.000 fördern; bei Teamgründungen von bis zu 4 Gesellschaftern maximal € 1 Mio. Die L-Bank reicht Darlehen bis zu einer maximalen Höhe von € 150.000 bzw. bei Teamgründungen bis zu € 600.000 aus.

Konditionen

Laufzeit
Angepasst an die Kreditlaufzeit.

Bearbeitungsgebühr
1,0 % der genehmigten Bürgschaft.

Bürgschaftsprovision
Bei einer Verbürgung im Rahmen der Startfinanzierung80 fällt eine laufende jährliche Bürgschaftsprovision in Höhe von 1% des valutierenden Kreditbetrags an.

Besicherung

  • Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
  • In der Regel persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter

Antrag

Für die Startfinanzierung80 mit 80-prozentiger Bürgschaft der Bürgschaftsbank stellt die Hausbank den Antrag direkt bei der L-Bank

Unterlagen

  • Antrag L-Bank
  • Plangewinn- und Verlustrechnung, Business-Plan / Firmenbroschüre, Lebenslauf
  • Selbstauskunft Gesellschafter
  • Bei Übernahmen: Jahresabschlüsse der zu übernehmenden Firma, Übernahmevertrag bzw. Vertragsentwurf

Hinweise:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

Eine das wirtschaftliche Eigenkapital stärkende Beteiligung der MBG in Höhe € 25.000 ist bei Einsatz von mindestens € 25.000 Eigenmitteln möglich.

Eine Einbindung des Mikromezzaninfonds ist ebenfalls möglich. Mit den stillen Beteiligungen bis 50.000 Euro können Gründer ihr Eigenkapital stärken. Informationen zum Mikromezzaninfonds finden Sie hier.

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Häufige Fragen zu unserem Angebot

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.

Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.

Kann die Bürgschaftsbank jede Art von Darlehen oder Krediten verbürgen?

Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.

Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?

Alle bestehenden und neu gegründeten gewerblichen Unternehmen und Freie Berufe in Baden-Württemberg, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.