Förderung
Wer wird gefördert?
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufen in Baden-Württemberg bis zu fünf Jahre nach Gründung aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle, betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Förderfähig sind alle mit der Gründung bzw. Nachfolge / Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, angemessener Übernahmepreis, Betriebsmittelbedarf.
Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Wie wird gefördert?
Im Programm Startfinanzierung80 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 80 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht. Mit der Startfinanzierung80 lassen sich Vorhaben bis zu einem Gesamtkapitalbedarf von € 250.000 fördern; bei Teamgründungen von bis zu 4 Gesellschaftern maximal € 1 Mio. Die L-Bank reicht Darlehen bis zu einer maximalen Höhe von € 200.000 bzw. bei Teamgründungen bis zu € 800.000 aus.