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PROFIL - AUFGABEN

Wachstumsbeschleuniger für den Mittelstand

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg stärkt Unternehmen bei der Kreditaufnahme und steht als verlässlicher Risikopartner an der Seite der Banken.

Beantragt ein Unternehmen bei seiner Hausbank einen Kredit und es fehlen Sicherheiten, kommt die Bürgschaftsbank ins Spiel. Denn für Banken sind Finanzierungen bei schwachen oder fehlenden Sicherheiten trotz eines guten Geschäftskonzeptes häufig nicht einfach darzustellen. Auch entstehen bei wachstumsstarken Unternehmen, die jede Bank gerne begleiten möchte, schnell Blankoanteile, die weitere Finanzierungen einengen. In diesen Fällen sind wir ein verlässlicher Risikopartner für die Hausbanken. Vielfach wird mit uns eine tragfähige Finanzierung erst möglich.

„Kein Erfolg versprechendes Vorhaben darf an fehlenden Sicherheiten scheitern.“

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg wurde 1971 von der Wirtschaft für die Wirtschaft gegründet. Sie agiert wettbewerbsneutral und ist in die Wirtschaftsförderung des Landes eingebunden. Sie arbeitet mit allen Kreditinstituten zusammen – besonders intensiv aber neben den Sparkassen mit der genossenschaftlichen Bankengruppe. Ihre Gesellschafter sind Kammern, Verbände sowie die Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft – darunter die DZ Bank und der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband. Hervorgegangen ist sie aus dem Zusammenschluss verschiedener Kreditgarantiegemeinschaften. Diese waren in den 1950er-Jahren entstanden, damit gewerbliche mittelständische Unternehmen und Existenzgründer Zugang zu Krediten bekommen.

Mit ihren passgenauen Programmen unterstützt die Bürgschaftsbank branchenweit Unternehmerinnen und Unternehmer bei ihren zukunftsweisenden Vorhaben – ob Gründung, Unternehmensnachfolge oder Wachstums- und Innovationsprojekte. Mit verlässlichen Partnern und einem großen Netzwerk an ihrer Seite nimmt die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bundesweit unter den Bürgschaftsbanken die Spitzenposition ein. Das Förderinstitut hat sich in vielen Jahrzehnten das Vertrauen der Betriebe und Kreditinstitute im Land erarbeitet und den Mittelstand in allen Höhen und Tiefen der wirtschaftlichen Entwicklung begleitet. Es leistet auf verschiedenen Feldern wichtige Beiträge zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Unternehmen im Land und des Wirtschaftsstandorts.

Zögern Sie nicht, wenden Sie sich an uns!

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Für welche Vorhaben können keine Bürgschaften beantragt werden?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Verbürgung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.

Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.

Kann man sich auch direkt an die Bürgschaftsbank wenden?

Eine direkte Antragstellung ohne Hausbank ist nicht möglich. Aber die Bürgschaftsbank steht Ihnen zusammen mit der L-Bank auf monatlichen Sprechtagen bei den zuständigen Kammern zur direkten Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Die Termine und regionalen Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage unter Kontakt. Die Terminvereinbarung erfolgt über die jeweilige Kammer. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit aussagekräftige Unterlagen als Gesprächsgrundlage zum vereinbarten Termin mit.

Bürgschaftsanfragen können auch direkt online über unser Finanzierungsportal gestellt werden. Auf der Portallösung können Interessenten ihre Vorhaben Schritt für Schritt darlegen und von uns auf die Möglichkeit einer Förderung mit einer Bürgschaft prüfen lassen. Bei einer positiven Rückmeldung kann die Bürgschaftsbank dabei helfen, eine finanzierungswillige Hausbank zu finden.“

Wie wird die Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. In den entsprechenden Fällen auch über eine Leasinggesellschaft. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte, Bestimmungen und Antragsvordrucke vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar.

Kann die Bürgschaftsbank jede Art von Darlehen oder Krediten verbürgen?

Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.

Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?

Alle bestehenden und neu gegründeten gewerblichen Unternehmen und Freie Berufe in Baden-Württemberg, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.

Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze (KMU-Kriterien) gewährt werden.

Was kostet eine Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank arbeitet nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Gebühren anfallen. Im Falle der Ablehnung eines Bürgschaftsantrags fallen in der Regel keine Kosten an.

Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von i.d.R. 1,0 Prozent des genehmigten Bürgschaftsbetrages (mindestens € 200). Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von i.d.R. 1,0 Prozent des valutierenden Kreditbetrages erhoben, die zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig wird.

Im Rahmen der L-Bank-Kombi-Bürgschaft50 wird die Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von 70 Prozent, bei Existenzgründungsvorhaben sogar bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.

Was ist Aufgabe der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind gegenüber Großunternehmen benachteiligt.

Aufgabe der Bürgschaftsbank ist es, diesen Nachteil auszugleichen. Sie übernimmt deshalb gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für baden-württembergische Existenzgründer und bestehende Unternehmen, sofern deren sinnvolle und Erfolg versprechende Vorhaben an fehlenden Sicherheiten zu scheitern drohen.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Die Bürgschaftsbank ist ein nicht gewinnorientiertes Förderinstitut. Vergleichbare Institute gibt es in jedem Bundesland (siehe VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken).

Gesellschafter der Bürgschaftsbank sind die Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie zahlreiche (Fach-)Verbände. Durch Rückbürgschaften ist die Bürgschaftsbank in die Gewerbeförderung von Bund und Land eingebunden.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.

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Unsere Finanzierungsexperten beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu den Themen Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung.

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