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Profil - Zahlen & Fakten

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Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist das größte Institut ihrer Art in Deutschland.

Sie hat im vergangenen Jahr 1.872 Bürgschaften und Garantien mit einem Volumen von über 363 Millionen Euro genehmigt. Erfahren Sie hier mehr über die aktuelle Geschäftsentwicklung:

Die Zahlen auf einen Blick (2023)

  • Erträge aus dem Geschäftsbetrieb

    31,2 Mio. Euro
  • Überschuss aus dem Geschäftsbetrieb

    12,4 Mio. Euro
  • Jahresüberschuss

    4,0 Mio. Euro
  • Bilanzsumme per 31.12.2023

    264,2 Mio. Euro
  • Eigenkapital

    124,7 Mio. Euro
  • Neugeschäft

    -
    • Anzahl Bürgschafts- und Garantieübernahmen

      1.872
    • Volumen Bürgschafts- und Garantieübernahmen

      363,3 Mio. Euro
    • Kredit- / Beteiligungsvolumen

      588,3 Mio. Euro
  • Bestand

    -
    • Anzahl Bürgschafts- und Garantieübernahmen

      14.775
    • Kredit- und Beteiligungsvolumen

      3.209,6 Mio. Euro
    • Bürgschafts- / Garantievolumen

      1.955,1 Mio. Euro

2023 neu geschaffene und gesicherte Arbeitsplätze (Bürgschaftsbank & MBG)

  • Gesamt

    21.260
    • gesicherte Arbeitsplätze

      17.990
    • neu geschaffene Arbeitsplätze

      3.270

Bürgschafts- & Garantieübernahmen 2023 nach Wirtschaftszweigen

  • Landwirtschaft

    12
    • Kredite / Beteiligungen (in T€)

      4.536
    • Bürgschaften / Garantien (in T€)

      2.719
  • Handwerk

    600
    • Kredite / Beteiligungen (in T€)

      139.535
    • Bürgschaften / Garantien (in T€)

      90.411
  • Handel

    283
    • Kredite / Beteiligungen (in T€)

      115.067
    • Bürgschaften / Garantien (in T€)

      67.454
  • Gartenbau

    22
    • Kredite / Beteiligungen (in T€)

      4.465
    • Bürgschaften / Garantien (in T€)

      3.128
  • Freie Berufe

    202
    • Kredite / Beteiligungen (in T€)

      52.826
    • Bürgschaften / Garantien (in T€)

      31.315
  • Industrie

    160
    • Kredite / Beteiligungen (in T€)

      117.758
    • Bürgschaften / Garantien (in T€)

      68.975
  • Verkehr

    31
    • Kredite / Beteiligungen (in T€)

      10.413
    • Bürgschaften / Garantien (in T€)

      6.994
  • Gastgewerbe

    182
    • Kredite / Beteiligungen (in T€)

      44.283
    • Bürgschaften / Garantien (in T€)

      28.752
  • Dienstleistung

    380
    • Kredite / Beteiligungen (in T€)

      99.452
    • Bürgschaften / Garantien (in T€)

      63.522

Existenzgründungen - 5-Jahres-Entwicklung

  • Neugründungen

    4.004
    • 2023

      663
    • 2022

      766
    • 2021

      971
    • 2020

      874
    • 2019

      730
  • Betriebsübernahmen

    2.945
    • 2023

      667
    • 2022

      682
    • 2021

      543
    • 2020

      560
    • 2019

      493

Genehmigungen nach Bankengruppen

  • Sparkassen

    974
  • Genossenschaftsbanken

    774
  • Privates Bankgewerbe

    76
  • Beteiligungsgesellschaften

    43
  • Leasinggesellschaften

    5

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Für welche Vorhaben können keine Bürgschaften beantragt werden?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Verbürgung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.

Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.

Kann man sich auch direkt an die Bürgschaftsbank wenden?

Eine direkte Antragstellung ohne Hausbank ist nicht möglich. Aber die Bürgschaftsbank steht Ihnen zusammen mit der L-Bank auf monatlichen Sprechtagen bei den zuständigen Kammern zur direkten Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Die Termine und regionalen Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage unter Kontakt. Die Terminvereinbarung erfolgt über die jeweilige Kammer. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit aussagekräftige Unterlagen als Gesprächsgrundlage zum vereinbarten Termin mit.

Bürgschaftsanfragen können auch direkt online über unser Finanzierungsportal gestellt werden. Auf der Portallösung können Interessenten ihre Vorhaben Schritt für Schritt darlegen und von uns auf die Möglichkeit einer Förderung mit einer Bürgschaft prüfen lassen. Bei einer positiven Rückmeldung kann die Bürgschaftsbank dabei helfen, eine finanzierungswillige Hausbank zu finden.“

Wie wird die Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. In den entsprechenden Fällen auch über eine Leasinggesellschaft. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte, Bestimmungen und Antragsvordrucke vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar.

Kann die Bürgschaftsbank jede Art von Darlehen oder Krediten verbürgen?

Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.

Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?

Alle bestehenden und neu gegründeten gewerblichen Unternehmen und Freie Berufe in Baden-Württemberg, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.

Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze (KMU-Kriterien) gewährt werden.

Was kostet eine Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank arbeitet nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Gebühren anfallen. Im Falle der Ablehnung eines Bürgschaftsantrags fallen in der Regel keine Kosten an.

Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von i.d.R. 1,0 Prozent des genehmigten Bürgschaftsbetrages (mindestens € 200). Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von i.d.R. 1,0 Prozent des valutierenden Kreditbetrages erhoben, die zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig wird.

Im Rahmen der L-Bank-Kombi-Bürgschaft50 wird die Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von 70 Prozent, bei Existenzgründungsvorhaben sogar bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.

Was ist Aufgabe der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind gegenüber Großunternehmen benachteiligt.

Aufgabe der Bürgschaftsbank ist es, diesen Nachteil auszugleichen. Sie übernimmt deshalb gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für baden-württembergische Existenzgründer und bestehende Unternehmen, sofern deren sinnvolle und Erfolg versprechende Vorhaben an fehlenden Sicherheiten zu scheitern drohen.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Die Bürgschaftsbank ist ein nicht gewinnorientiertes Förderinstitut. Vergleichbare Institute gibt es in jedem Bundesland (siehe VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken).

Gesellschafter der Bürgschaftsbank sind die Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie zahlreiche (Fach-)Verbände. Durch Rückbürgschaften ist die Bürgschaftsbank in die Gewerbeförderung von Bund und Land eingebunden.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.

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