Sie hat im Jahr 2021 2.126 Bürgschaften und Garantien mit einem Volumen von über 426 Millionen Euro genehmigt. Erfahren Sie hier mehr über die aktuelle Geschäftsentwicklung:
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Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist mit einem Drittel der Bürgschaften und Garantien das größte Institut ihrer Art in Deutschland.
Sie hat im Jahr 2021 2.126 Bürgschaften und Garantien mit einem Volumen von über 426 Millionen Euro genehmigt. Erfahren Sie hier mehr über die aktuelle Geschäftsentwicklung:
Erträge aus dem Geschäftsbetrieb
27,7 Mio. EuroÜberschuss aus dem Geschäftsbetrieb
11,3 Mio. EuroJahresüberschuss
4,8 Mio. EuroBilanzsumme per 31.12.2021
243,1 Mio. EuroEigenkapital
117,7 Mio. EuroNeugeschäft
-Anzahl Bürgschafts- und Garantieübernahmen
2.126Volumen Bürgschafts- und Garantieübernahmen
426,3 Mio. EuroKredit- / Beteiligungsvolumen
665,3 Mio. EuroBestand
-Anzahl Bürgschafts- und Garantieübernahmen
14.970Kredit- und Beteiligungsvolumen
3.061,0 Mio. EuroBürgschafts- / Garantievolumen
1.862,0 Mio. EuroGesamt
19.204gesicherte Arbeitsplätze
15.377neu geschaffene Arbeitsplätze
3.827Landwirtschaft
18Kredite / Beteiligungen (in T€)
9.691,6Bürgschaften / Garantien (in T€)
6.184,5Handwerk
561Kredite / Beteiligungen (in T€)
136.391,1Bürgschaften / Garantien (in T€)
89.398,6Handel
412Kredite / Beteiligungen (in T€)
127.345,6Bürgschaften / Garantien (in T€)
80.914,1Gartenbau
22Kredite / Beteiligungen (in T€)
5.331,4Bürgschaften / Garantien (in T€)
3.526,9Freie Berufe
217Kredite / Beteiligungen (in T€)
50.483,7Bürgschaften / Garantien (in T€)
30.938,7Industrie
225Kredite / Beteiligungen (in T€)
148.451,8Bürgschaften / Garantien (in T€)
92.894,0Verkehr
54Kredite / Beteiligungen (in T€)
18.196,6Bürgschaften / Garantien (in T€)
12.069,3Gastgewerbe
237Kredite / Beteiligungen (in T€)
58.884,2Bürgschaften / Garantien (in T€)
37.777,2Dienstleistung
380Kredite / Beteiligungen (in T€)
110.474,8Bürgschaften / Garantien (in T€)
72.638,7Neugründungen
4.1332021
9712020
8742019
7302018
7762017
782Betriebsübernahmen
2.1572021
5432020
5602019
4932018
5062017
545Sparkassen
51,9 %Genossenschaftsbanken
40,3 %Privates Bankgewerbe
3,5 %Beteiligungsgesellschaften
3,8 %Leasinggesellschaften
0,5 %Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Verbürgung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.
Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.
Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.
Eine direkte Antragstellung ohne Hausbank ist nicht möglich. Aber die Bürgschaftsbank steht Ihnen zusammen mit der L-Bank auf monatlichen Sprechtagen bei den zuständigen Kammern zur direkten Kontaktaufnahme zur Verfügung.
Die Termine und regionalen Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage unter Kontakt. Die Terminvereinbarung erfolgt über die jeweilige Kammer. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit aussagekräftige Unterlagen als Gesprächsgrundlage zum vereinbarten Termin mit.
Bürgschaftsanfragen können auch direkt online über unser Finanzierungsportal gestellt werden. Auf der Portallösung können Interessenten ihre Vorhaben Schritt für Schritt darlegen und von uns auf die Möglichkeit einer Förderung mit einer Bürgschaft prüfen lassen. Bei einer positiven Rückmeldung kann die Bürgschaftsbank dabei helfen, eine finanzierungswillige Hausbank zu finden.“
Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. In den entsprechenden Fällen auch über eine Leasinggesellschaft. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte, Bestimmungen und Antragsvordrucke vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar.
Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.
Alle bestehenden und neu gegründeten gewerblichen Unternehmen und Freie Berufe in Baden-Württemberg, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.
Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze (KMU-Kriterien) gewährt werden.
Die Bürgschaftsbank arbeitet nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Gebühren anfallen. Im Falle der Ablehnung eines Bürgschaftsantrags fallen in der Regel keine Kosten an.
Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von i.d.R. 1,0 Prozent des genehmigten Bürgschaftsbetrages (mindestens € 200). Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von i.d.R. 1,0 Prozent des valutierenden Kreditbetrages erhoben, die zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig wird.
Im Rahmen der L-Bank-Kombi-Bürgschaft50 wird die Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt.
Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von 70 Prozent, bei Existenzgründungsvorhaben sogar bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind gegenüber Großunternehmen benachteiligt.
Aufgabe der Bürgschaftsbank ist es, diesen Nachteil auszugleichen. Sie übernimmt deshalb gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für baden-württembergische Existenzgründer und bestehende Unternehmen, sofern deren sinnvolle und Erfolg versprechende Vorhaben an fehlenden Sicherheiten zu scheitern drohen.
Die Bürgschaftsbank ist ein nicht gewinnorientiertes Förderinstitut. Vergleichbare Institute gibt es in jedem Bundesland (siehe VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken).
Gesellschafter der Bürgschaftsbank sind die Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie zahlreiche (Fach-)Verbände. Durch Rückbürgschaften ist die Bürgschaftsbank in die Gewerbeförderung von Bund und Land eingebunden.
In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.
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Montag - Freitag 8:00-17:00 Uhr