L-Bank-Kombi-Bürgschaft50
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler aller Branchen nach KMU-Kriterien, die in Baden-Württemberg gründen bzw. investieren, können von der Förderbank des Landes Baden-Württemberg Förderdarlehen zu vergünstigten Zinskonditionen erhalten. Der Darlehenshöchstbetrag liegt in der Regel bei € 5 Mio. Die Bürgschaftsbank verbürgt alle gewerblichen Darlehensprogramme der L-Bank, spezielle standardisierte Bürgschaften gibt es im Rahmen der Kombi-Bürgschaft50. Die Darlehen der L-Bank sowie die Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.
