GRÜNDUNG und ANFANGSZEIT
31. Oktober 1933In den 1930er-Jahren bestand die zentrale politische Herausforderung darin, die Massenarbeitslosigkeit zu beseitigen, indem man die Kreditversorgung des gewerblichen Mittelstands verbesserte. Um mit geringen Mitteln eine größere Wirkung zu erzielen, sollte dies durch Garantieübernahmen geschehen. Das „Gesetz über die Übernahme von Garantien für Kredite an das Kleingewerbe“ vom 31. Oktober 1933 umfasste nur wenige Zeilen: „Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, namens des Reichs Garantien bis zum Betrage von insgesamt 10 000 000 Reichsmark für Kredite zu übernehmen, die von gewerblichen Kreditgenossenschaften oder von Privatbankiers an Kleingewerbetreibende gegeben werden.“ Als unmittelbare Folge wurden mehrere sogenannte Garantieverbände gegründet.