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Bürgschaftsprogramm

BBBW L-Bank-Kombi-Bürgschaft50

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben.

  • Wie wird gefördert?
    Im Programm Kombi-Bürgschaft50 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.).

BBBW L-Bank-Kombi-Bürgschaft50

Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler aller Branchen nach KMU-Kriterien, die in Baden-Württemberg gründen bzw. investieren, können von der Förderbank des Landes Baden-Württemberg Förderdarlehen zu vergünstigten Zinskonditionen erhalten. Der Darlehenshöchstbetrag liegt in der Regel bei € 5 Mio. Die Bürgschaftsbank verbürgt alle gewerblichen Darlehensprogramme der L-Bank, spezielle standardisierte Bürgschaften gibt es im Rahmen der Kombi-Bürgschaft50. Die Darlehen der L-Bank sowie die Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg
Förderdarlehen für Existenzgründer bis maximal 5 Jahre nach Gründung und etablierte Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.

Innovationsfinanzierung 4.0
Förderdarlehen mit zusätzlichen Tilgungszuschüssen für innovative Unternehmen sowie für Firmen, die Innovations- bzw. Digitalisierungsprojekte planen oder ihr Unternehmen mit einem innovativen Geschäftsmodell ausrichten.

Kombi-Darlehen Mittelstand
Förderdarlehen für Unternehmen, die in energieeffiziente Betriebsgebäude und Gebäudetechnik investieren. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren zusätzlich von der Klimaprämie in Form eines Tilgungszuschusses.

Liquiditätskredit
Förderdarlehen für Unternehmen, die im Zuge von Expansion, Konsolidierung oder Übernahme Liquiditätsbedarf, insbesondere für Betriebsmittel, haben.

ELR-Kombidarlehen
Ergänzendes Förderdarlehen für Unternehmen, die für eine Investition eine Förderung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Anspruch nehmen.

Investitionsfinanzierung
Förderdarlehen für Unternehmen, die im ländlichen Raum jegliche Arten von Investitionen tätigen.

Tourismusfinanzierung Plus
Förderdarlehen für Erweiterungen und Modernisierungen, Investitionen, Betriebsübernahmen mittelständischer Tourismusbetriebe. Junge Unternehmen erhalten einen Zinsbonus.

Förderung

Wer wird gefördert?
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.

Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, FuE).

Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Wie wird gefördert?
Im Programm Kombi-Bürgschaft50 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.). Von 50 % abweichende Bürgschaftsquoten können für alle gewerblichen L-Bank-Darlehen im Standardprogramm der Bürgschaftsbank dargestellt werden.

Konditionen

Laufzeit
Angepasst an die Kreditlaufzeit.

Bearbeitungsgebühr
1,0 % der genehmigten Bürgschaft. In Fällen mit Nachhaltigkeitsbonus der L-Bank gewährt auch die Bürgschaftsbank einen Nachhaltigkeitsbonus in Form einer vergünstigten Bearbeitungsgebühr von 0,75 %.

Bürgschaftsprovision
Bei einer Verbürgung im Rahmen der Kombi-Bürgschaft50 wird die laufende jährliche Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im risikogerechten Zinssystems (RGZS) festgelegt.

RGZS 50er

Bei einer Verbürgung im Rahmen des Standardprogramms fällt in der Regel eine laufende jährliche Bürgschaftsprovision in Höhe von 1 % des valutierenden Kreditbetrags an.

Besicherung

  • Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
  • In der Regel persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter

Antrag

Für die L-Bank-Programme mit 50-prozentiger Bürgschaft der Bürgschaftsbank stellt die Hausbank den Antrag direkt bei der L-Bank (Kombi-Bürgschaft50); für niedrigere oder höhere Bürgschaften stellt sie einen zusätzlichen Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank (Standardprogramm).

Unterlagen

  • Antrag L-Bank
  • Plangewinn- und Verlustrechnung, ggf. Business-Plan / Firmenbroschüre, Lebenslauf
  • Selbstauskunft Gesellschafter
  • Bei etablierten Unternehmen: Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre, aktuelle BWA inkl. Summen- / Saldenliste
  • Übersicht Kapitaldienstverpflichtungen, ggf. Bankenspiegel
  • Bei Betriebsmittelfinanzierungen: Zusätzlich Liquiditätsplanung
  • Bei Übernahmen: Jahresabschlüsse der zu übernehmenden Firma

Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

Weitere Bürgschaftsprogramme

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Häufige Fragen zu unserem Angebot

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.

Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.

Kann die Bürgschaftsbank jede Art von Darlehen oder Krediten verbürgen?

Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.

Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?

Alle bestehenden und neu gegründeten gewerblichen Unternehmen und Freie Berufe in Baden-Württemberg, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.