Logo_BB-m.png

Anmeldung

Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Finanzierungsportal an.

Noch nicht registriert?

Verwalten Sie Ihre Anträge sicher und einfach in Ihrem persönlichen Servicebereich.

Anfrage starten

Kontakt

Schreiben sie uns
Kontaktformular

Jubiläum 50 Jahre - Historie

Historie der Bürgschaftsbank & MBG Baden-Württemberg

anniversary-bg2.jpg

1933
-
1946

GRÜNDUNG
und ANFANGSZEIT

1947
-
1954

neustart

1955
-
1969

Die Kredit-
Garantie-
Gemeinschaften

1970
-
2003

GEBURTSSTUNDE
BÜRGSCHAFTSBANK
UND FOLGEJAHRE

seit
2004

AN DER SEITE DES
MITTELSTANDS

1933
-
1946

GRÜNDUNG und ANFANGSZEIT

31. Oktober 1933

In den 1930er-Jahren bestand die zentrale politische Herausforderung darin, die Massenarbeitslosigkeit zu beseitigen, indem man die Kreditversorgung des gewerblichen Mittelstands verbesserte. Um mit geringen Mitteln eine größere Wirkung zu erzielen, sollte dies durch Garantieübernahmen geschehen. Das „Gesetz über die Übernahme von Garantien für Kredite an das Kleingewerbe“ vom 31. Oktober 1933 umfasste nur wenige Zeilen: „Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, namens des Reichs Garantien bis zum Betrage von insgesamt 10 000 000 Reichsmark für Kredite zu übernehmen, die von gewerblichen Kreditgenossenschaften oder von Privatbankiers an Kleingewerbetreibende gegeben werden.“ Als unmittelbare Folge wurden mehrere sogenannte Garantieverbände gegründet.

Tausend Reichsmark
25. Juli 1934

Auch in Stuttgart bestand Interesse an der Gründung einer Garantiegemeinschaft. Am 25. Juli 1934 wurde die „Württ. Kredithilfe für Gewerbe und Handel, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (WKH) gegründet. Das Stammkapital der gGmbH betrug 20.000 RM. Die Aufgabe der neuen Württembergischen Kredithilfe war wie bei den anderen Garantieverbänden die Vermittlung von billigen Krediten für Gewerbe und Handel durch Übernahme von Bürgschaften. Die Kredite durften den Höchstbetrag von 3.000 RM für die Dauer von zwei bis drei Jahren nicht überschreiten. Die Ausfallbeteiligung der Kreditinstitute war auf zehn Prozent des Bürgschaftshöchstbetrags beschränkt. Anträge konnten von Kreditnehmern aus ganz Württemberg und Hohenzollern gestellt werden.

Zweiter Weltkrieg

In dieser Zeit gab es keine Bearbeitung neuer Anträge, sondern nur die Verwaltung und Abwicklung übernommener Bürgschaften.

Die letzte Seite der Gründungsurkunde der WKH vom 25. Juli 1934 mit den Unterschriften der Gründungsmitglieder
Auszug aus der Geschäftsordnung der WKH

1947
-
1954

Neustart

13. Mai 1947

Die Initiative zur Wiederbelebung der WKH ging wohl von ihr selbst aus. Nach mehreren Vorbereitungen wurde am 13. Mai 1947 die neue WKH gegründet, nun mit dem gegenüber dem früheren leicht verkürzten Namen „Württembergische Kredithilfe, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Wie bisher bestand das Stammkapital aus 20.000 RM. Nach der Währungsreform wurde das alte Stammkapital in Höhe von 20.000 RM auf neue 3.000 D-Mark umgestellt und gleichzeitig auf nun 6.000 D-Mark erhöht.

Zweck der neuen WKH war nach § 2 des Gesellschaftsvertrags „ausschließlich die Förderung der Allgemeinheit durch Vermittlung von billigen Personalkrediten für Handwerk, Gewerbe und Handel durch Übernahme von Bürgschaften“. Ihrerseits gesichert war die WKH durch eine im Sommer 1947 bewilligte Ausfallbürgschaft des Landes Württemberg-Baden in Höhe von zunächst 1,5 Millionen RM, die im Herbst 1948 auf 1,5 Millionen D-Mark umgestellt wurde. Weil sich diese Ausstattung schnell als unzureichend herausstellte, wurde sie in rascher Folge dreimal auf schließlich 3,5 Millionen Mark erhöht. Tätigkeitsschwerpunkt der WKH: Kreditversorgung von Heimatvertriebenen und Flüchtlingen.

1-DM-Schein der Erstausgabe 1948 Vorder- und Rückseite (Wikipedia, Alliierte Militärbehörde in Deutschland - de 2008-07-16 Ekkehart Baals)
20. Juni 1948 Währungsreform

Die Währungsreform von 1948 trat am 20. Juni 1948 in der Trizone, den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands, in Kraft. Ab dem 21. Juni 1948 war dort die Deutsche Mark („DM“, auch „D-Mark“) alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Die beiden bisher gültigen Zahlungsmittel Reichsmark und die (zu ihr fest im Verhältnis 1:1 notierende) Rentenmark (beide abgekürzt als „RM“) wurden zwangsumgetauscht und dabei mehr oder weniger im Nennwert herabgesetzt. Die Währungsreform von 1948 gehört zu den bedeutendsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen der deutschen Nachkriegsgeschichte.

War der Aufwand für die aus eigenen Mitteln vergebenen Bürgschaften zunächst sehr überschaubar und nur die Vergabe der staatlichen Sonderkredite von größerem Gewicht, so änderte sich dies nach der Währungsreform in kürzester Zeit dramatisch. Waren im ersten Jahr der Tätigkeit – vor der Währungsreform – nur 18 Anträge im eigenen Geschäftsbereich zu bearbeiten gewesen, so waren es im ersten halben Jahr nach der Währungsreform 556.

Die Förderung von Betrieben von Heimatvertriebenen, die ausreichende Sicherheiten für Bankkredite ja noch seltener bereitstellen konnten als Einheimische, besaß bei der WKH-Tätigkeit erhebliches Gewicht. Von den bis Ende 1951 genehmigten 1.290 Bürgschaften entfielen 427 auf Heimatvertriebene (33 Prozent).

Die neue Währung wird im Juni 1948 angeliefert (Wikipedia, Bundesarchiv, Bild 183-1988-0818-501 / CC-BY-SA 3.0)
1. August 1951 Neuer Standort

Da die Nachfrage nach Bürgschaften zu dieser Zeit weiter an Fahrt aufnahm, musste mehr Personal eingesetzt werden und dafür war mehr Platz notwendig. Er stand im von der Postversicherungskasse neu errichteten Gebäude Hegelstraße 20 ab 1. August 1951 zur Verfügung.

mehr erfahren
Grafiken zur Geschäftstätigkeit WKH von 1947 bis 1954

1955
-
1969

Die Kreditgarantiegemeinschaften

17. Februar 1955

Der ungeheure Investitionsbedarf aufgrund von Kriegszerstörungen, Demontagen und dem Aufbau neuer wirtschaftlicher Existenzen durch Heimatvertriebene und Flüchtlinge setzte sich in den 1950er Jahren fort. Das alles kostete Geld, was gerade mittelständische Betriebe nicht aus eigener Kraft aufzubringen vermochten. Fremdkapital war nötig, aber nur schwer zu bekommen. Die Folge war die Gründung verschiedener Kreditgarantiegemeinschaften in Deutschland. Die KGG des niedersächsischen Handwerks war im Mai 1953 die Erste.

In Baden-Württemberg gab es bereits die WHK. Für viel besser als eine Neugründung hielt man deren Ausbau, indem sie auf das ganze neue Bundesland Baden-Württemberg ausgedehnt werden sollte.

In der Praxis war es so: Die baden-württembergischen Handwerker gründeten 17. Februar 1955 eine Kreditgarantiegemeinschaft, die konkrete Geschäftsbesorgung wurde aber der bestehenden WKH übertragen. Ihr Name lautete zunächst „Kreditgarantiegemeinschaft des baden-württembergischen Handwerks“; 1964 wurde er in „Kreditgarantiegemeinschaft des Handwerks Baden-Württemberg“ geändert.

Weitere Kreditgarantiegemeinschaften folgten in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren.

1. Oktober 1958 Umzug in Rotebühlstraße

Die WKH behielt ihre Räume in der Hegelstraße 20 bis 1958, dann erfolgte der Umzug in die Rotebühlstraße 97. In der Rotebühlstraße wurde jene Umstellung in Angriff genommen, die den Alltag der Beschäftigten bis heute prägt: die Umstellung auf elektronische Datenverarbeitung.

mehr erfahren

15. Februar 1962 Neuer Geschäftsführer
Dr. Günther Wolfarth wird als Geschäftsführer der WKH ernannt. Nach der Gründung der Bürgschaftsbank amtiert er als Vorstand bis zum 30. Juni 1988.

mehr erfahren
Dr. Günther Wolfarth
Formular der in den 1960er Jahren von der Kreditgarantiegemeinschaft des baden-württembergischen Handwerks ausgestellten Bürgschafts-Urkunden

1970
-
2003

Geburtsstunde der Bürgschaftsbank und die Folgejahre

15. Dezember 1970 Gründung der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH

Seit den 1960er Jahren befand sich die für Baden-Württemberg so bedeutsame mittelständische Wirtschaft in einem tiefgreifenden Umstrukturierungsprozess. Tausende von kleinen und mittleren Handwerksbetrieben und Einzelhandelsgeschäften mussten schließen. Wieder einmal rückte das Thema Kreditversorgung des Mittelstands in den Fokus der Wirtschaftspolitik des Landes.

Um dies zu erreichen, sah man die Umorganisation der Württembergischen Kredithilfe als zwingend erforderlich. Die vier KGGen des Handwerks, des Handels, des Gartenbaus und der Industrie, des Verkehrsgewerbes und des Gastgewerbes gründeten nach vielen Verhandlungen am 15. Dezember 1970 die Bürgschaftsbank, deren Stammkapital gleichzeitig von 6.000 auf 4,75 Millionen Mark erhöht wurde.

Die erste Seite der Urkunde, mit der die Umformung der Württembergischen Kredithilfe zur Bürgschaftsbank vollzogen wurde
5. März 1971 Gründung der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft GmbH

In engem Zusammenhang mit der Umorganisation der WKH wurde auch daran gearbeitet, durch ein eigenes Institut mittelständischen Betrieben Beteiligungskapital zur Verfügung zu stellen. Bereits am 5. März 1971 war die Gründung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (MBG) erfolgt, deren Geschäftsbesorgung die nur wenig ältere Bürgschaftsbank übernahm. Das Stammkapital der MBG betrug zunächst 500.000 Mark, das zu vier Fünfteln von den Württembergischen und Badischen Kommunalen Landesbanken sowie vier Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft gehalten wurde. Das letzte Fünftel teilten sich die Bürgschaftsbank, der Baden-Württembergische Handwerkstag sowie die Industrie- und Handelskammer Stuttgart.

Die erste Seite der Urkunde zur Gründung der MBG
11. April 1972 Gründung der Landeskreditbank

In der seit 1966 im Land regierenden Großen Koalition von CDU und SPD unter Hans Filbinger wurden in beiden Parteien Initiativen zur Bildung einer großen Landesentwicklungsbank entwickelt. Sie verdichteten sich 1970. Am 1. Januar 1972 entstand die Landeskreditbank Baden-Württemberg.

16. Dezember 1975 Mittelstandsförderungsgesetz

Das baden-württembergische Mittelstandsförderungsgesetzes vom 16. Dezember 1975 enthielt die ausdrückliche Forderung, „die Gründung und die Entfaltung von selbständigen Existenzen der mittelständischen Wirtschaft zu erleichtern“. Um dem zu entsprechen, beschloss der baden-württembergische Ministerrat am 17. Januar 1978 das sogenannte Existenzgründungsprogramm als Schwerpunktprogramm der landeseigenen Mittelstandsförderung. Darin ging es vor allem darum, wie die Probleme der Gründungsfinanzierung reduziert werden könnten. Schnell entwickelte sich die Existenzgründungsförderung zu einem Schwerpunkt des Bürgschaftsbank-Geschäfts. Schon 1979 machte sie zwei Drittel der genehmigten Bürgschaften und Garantien aus.

6. April 1976 Erwerb des Gebäudes in der Werastraße

1976 konnten erstmals eigene Räumlichkeiten in der Werastraße 15 bezogen werden. Im Vergleich zur Rotebühlstraße stand in der Werastraße zwar auf Anhieb gut das Doppelte an Fläche zur Verfügung, aber weil die gute Geschäftslage immer mehr Personal erforderte, reichte auch dies nach ein paar Jahren nicht mehr aus. Zunächst konnten im Nebengebäude Räumlichkeiten angemietet werden, doch war man damit schnell unzufrieden. Anfang 1998 wurde deshalb mit einer umfassenden Erweiterung des bestehenden Gebäudes begonnen. Im Sommer 1999 war der Umbau abgeschlossen: Durch Aufstockung um zwei Etagen waren rund 730 Quadratmeter zusätzliche Fläche entstanden.

Weil die Belegschaft weiterwuchs, fiel die Entscheidung leicht, als im Jahr 2001 das Nebengebäude Werastraße 17 zum Verkauf angeboten wurde. Das neue Gebäude musste jedoch nicht ganz genutzt werden. Ein Stockwerk mit rund 300 Quadratmetern Fläche nahm drei Abteilungen mit knapp 20 Mitarbeitern auf, der Rest wurde fremd vermietet.

Da in den Folgejahren noch mehr Personal eingestellt werden musste, war die nächste Erweiterung unumgänglich. Sie bot sich durch den Ankauf des Nebengebäudes Werastraße 13, dessen Abriss und eines Neubaus. Am 19. Februar 2018 erfolgte dessen Einweihung, der dann die MBG aufnahm.

Die Gebäude Werastraße 15 und 17
1981 Hohe Nachfrage nach Bürgschaften und Garantien

1978 überschreitet man mit dem Bestand an Bürgschaften und Garantien erstmals die 1.000er-Marke. Nur drei Jahre später sind erstmals mehr als 5.000 Bürgschaften und Garantien im Bestand.

1. Oktober 1984 Neue Vorstände

Heinz Haller und Hartmut Hübler werden als neue Vorstandsmitglieder berufen.

mehr erfahren
Hartmut Hübler
Heinz Haller
2000 Hohe Nachfrage nach Beteiligungen

Am Jahresende 2000 sind erstmals mehr als 1.000 Beteiligungen im Bestand.

Seit 2002 Kombiprogramme mit der L-Bank

Ein weiteres wichtiges Jahr war 2002. Seitdem gibt es Förderkredite der L-Bank mit Bürgschaft im Paket – eine bundesweit einmalige Kooperation. Mit diesen Kombi-Programmen unterstützen sie Existenzgründer und Unternehmer bei der Finanzierung ihrer Zukunfts- und Innovationsvorhaben.

2004
-
2021

An der Seite des Mittelstands

1. Januar 2004 Neuer Vorstand und Geschäftsführer

Guy Selbherr wird zum Vorstand der Bürgschaftsbank und Geschäftsführer der MBG ernannt. Er folgt auf Heinz Haller, der sich in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.

mehr erfahren
Guy Selbherr 2004 nach seiner Ernennung zum Vorstand und Geschäftsführer
2004 Nachfrage nach Bürgschaften wächst

Ende 2004 sind erstmals mehr als 10.000 Bürgschaften und Garantien im Bestand.

2005 Kooperation mit Sparkassen und Genobanken

Die MBG schloss 2005 eine Kooperation mit Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken. Im Rahmen der Kooperation kann sie sich mit bis zu 2,5 Millionen Euro beteiligen.

Seit 2007 Agrar-Bürgschaften

Auch Landwirte müssen in neue Maschinen und die Modernisierung ihrer Betriebe investieren. Seit 2007 bietet die Bürgschaftsbank ihnen im Rahmen des Agrarinvestitionsprogramms auf ihre Bedürfnisse angepasste Bürgschaften an. Seit 2015 gibt es zudem die AGRAR-Bürgschaften EIF Cosme. Die Mittel kommen aus dem EU-Programm COSME, das vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) der Europäischen Kommission gefördert wird. Neu aufgelegt wurde das Programm 2017 und bietet nun mit den 50- bis 70-prozentigen Bürgschaften noch bessere Möglichkeiten an.

Juli 2008 Neuer Vorstand und Geschäftsführer

Nachdem Hartmut Hübler in den Ruhestand gegangen ist, wird Dirk Buddensiek zum Vorstand der Bürgschaftsbank und Geschäftsführer der MBG berufen.

mehr erfahren
Dirk Buddensiek 2008 nach seiner Ernennung zum Vorstand und Geschäftsführer
2009 Seedfonds BW

2009 ging der Seedfonds BW an den Start. Mit Beteiligungen des Seedfonds BW unterstützt die MBG zusammen mit dem High-Tech Gründerfonds junge Technologieunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg in der frühen Gründungs- oder Seedphase. Kapitalgeber des Seedfonds BW sind das Land Baden-Württemberg, die Staatsbank des Landes Baden-Württemberg, die L-Bank-Förderbank, die LBBW Venture Capital GmbH und die MBG.

Seit 2011 Startfinanzierung80

Die „Startfinanzierung 80“ bieten L-Bank und Bürgschaftsbank seit 2011 gemeinsam an. Die Bürgschaftsbank ergänzt das zinsgünstige Darlehen der L-Bank mit einer 80-Prozent Bürgschaft. Gefördert werden Gründungs- und Festigungsvorhaben bis fünf Jahre nach der Gründung. Mit der Startfinanzierung 80 lassen sich Vorhaben bis zu einem Gesamtkapitalbedarf von € 200.000 fördern; bei Teamgründungen von bis zu 4 Gesellschaftern maximal € 800.000.

2013 Mikromezzaninfonds BW

Im Juli 2013 legte die Bundesregierung einen 228 Millionen Euro umfassenden Mikromezzaninfonds auf, der sehr kleine Unternehmensgründungen mit einem Kapitalbedarf zwischen 10- und 50.000 Euro fördern soll. Die MBG verwaltet bei diesem Fonds treuhänderisch Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und dem Europäischen Sozialfonds.

2014 VC Fonds BW

Vor sieben Jahren ging der VC Fonds Baden-Württemberg an den Start. Der Wagniskapitalfonds richtete sich an junge Unternehmen. Zu den Investoren zählte das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherungs AG und die Württembergische Versicherung AG. Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg managte den Fonds und war vertraglich verpflichtet zusätzlich immer im Verhältnis 1:4 zu investieren. Der VC Fonds BW ist mittlerweile ausfinanziert.

Sein Nachfolger, der Start-up BW Innovation Fonds, steht in den Startlöchern. Das Fundraising im Sinne des First Closing ist hier mittlerweile abgeschlossen, und wir bereiten aktuell die Investitionstätigkeit, die spätestens Anfang des Quartals 2 2021 startet, vor.

Seit 2014 Leasing-Bürgschaften

Um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Leasing-Finanzierungen zu erleichtern, haben die deutschen Bürgschaftsbanken bereits im Jahr 2014 gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) das Leasingprogramm ins Leben gerufen und über eine mehrjährige Pilotphase Erfahrungen gesammelt. 2019 haben die Förderinstitute das Programm neu aufgelegt und weiter ausgebaut.

19. Februar 2018 Einweihung Neubau

Nach anderthalb Jahren Bauzeit weihten Bürgschaftsbank und MBG im Beisein von Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und weiteren Gästen ihr neues, etwa 800 Quadratmeter großes Gebäude in der Werastraße 13 offiziell ein. Mit dem Bauprojekt wurde eine Arbeitswelt mit „Offenem-Raum-Konzept“ nach neuesten Standards geschaffen, die den künftigen Anforderungen an Arbeitsplätze gerecht wird.

mehr erfahren
Das neue Gebäude Werastraße 13
2019 Finanzierungsportal ermoeglicher.de

Unser Finanzierungsportal ermoeglicher.de geht online. Die digitale Plattform ermoeglicher.de bietet Existenzgründern und Unternehmern, aber auch Steuer- und Unternehmensberatern sowie Kreditinstituten die Möglichkeit, Finanzierungsanfragen bzw. die Anfragen ihrer Mandanten oder Kunden direkt online an die Bürgschaftsbank bzw. MBG zu richten.

2020 Die Corona-Krise

Seit Frühling 2020 hält die Corona-Pandemie die Welt in Atem. Auch die baden-württembergischen Unternehmen, insbesondere der Handel sowie die Gastrobranche, sind von den Lockdowns schwer betroffen. Schnell war klar, die Betriebe im Land benötigen Unterstützung. Daher wurden vom Bund und Land verschiedene Hilfsprogramme aufgesetzt. Auch das Angebot der Bürgschaftsbank und MBG wurde verbessert und erweitert.

  • Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro)
  • Höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft
  • Sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen
  • Bei der MBG wurden temporär auch die Finanzierung von Betriebsmitteln sowie die Kombination mit KfW-Schnellkrediten ermöglicht. Ergänzend wurden auf Landesebene Summen bis zu 2,5 Millionen Euro ermöglicht.

CORONA-PROGRAMME

Liquiditätskredit Plus

Für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen bietet die L-Bank zusammen mit dem Land und der Bürgschaftsbank bis 30. Juni 2021 die Fördervariante Liquiditätskredit Plus an. Zwei zusätzliche Förderelemente – ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % und eine optionale Bürgschaft der Bürgschaftsbank (bis 2,5 Mio. Euro Bürgschaftssumme) bzw. der L-Bank (über 2,5 Mio. Euro Bürgschaftssumme) von bis zu 90 % – erleichtern den krisengeschädigten Unternehmen die Kreditaufnahme.

Sofortbürgschaften für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten

Für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern wurde die 90- oder 100-prozentige Sofortbürgschaft für Finanzierungen bis 250.000 Euro eingeführt. Die erste Säule: Über einen Direktkontakt über das Portal ermoeglicher.de können Betriebe eine vollelektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 % für einen Kredit bis zu 250.000 Euro bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. Die zweite Säule: Neben dem digitalen Zugangsweg über ermoeglicher.de ist bei dem neuen Angebot der Antragsweg alternativ auch über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 % für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro.

Für Kredite bis 250.000 Euro Bürgschaften bis zu 90 % möglich

Auch außerhalb des LiquiPlus Kredites der L-Bank sind Bürgschaften für Kredite bis 250.000 Euro bis 90 % möglich. Dies gilt bei allen corona-bedingten Verbürgungen von Förderdarlehen der L-Bank sowie für Hausbank-Kredite.

Mezzanine BW

Mit dem Programm Mezzanine-BW steht auch in Baden- Württemberg die sogenannte Säule II der Hilfen der Bundesregierung zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern in der Corona-Krise zur Verfügung. Interessierte Unternehmen können Finanzierungen in Form typisch stiller Beteiligungen von bis zu 800.000 Euro beantragen. Insgesamt kann die MBG im Rahmen des Programms Beteiligungen in einer Gesamthöhe von bis zu 20 Mio. Euro eingehen. Mehr zum MBG-Angebot hier.

2021 Jubiläumsjahr

Bürgschaftsbank und MBG feiern ihr 50-jähriges Bestehen.

50 Jahre Bürgschaftsbank & MBG

Weitere Jubiläumsthemen

/ 50 Jahre Bürgschaftsbank & MBG