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SERVICE & DOWNLOADS - Bürgschaftsprogramme

Unser Angebot in Baden-Württemberg

Egal, was Sie vorhaben: Wir ermöglichen gute unternehmerische Ideen. Für die Absicherung von Finanzierungszielen finden Sie hier die passenden Programme.

Sonderprogramm Ukraine-Hilfe

  • Besondere Förderbedingungen
    Für vom Ukraine-Krieg betroffene KMU in Baden-Württemberg

  • Bürgschafts-Höchstbetrag
    Erhöhte Bürgschaftsobergrenze von € 2,5 Mio.

  • Bürgschaftsquote
    Bürgschaftsquoten bis zu 80 %

  • Verwendungszwecke
    Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen

BBBW Standardprogramm

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben, die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.

  • Wie wird gefördert?
    Im Standardprogramm der Bürgschaftsbank werden Bürgschaften in Höhe von 50 % bis 80 % der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.).

BBBW L-Bank-Kombi-Bürgschaft50

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben.

  • Wie wird gefördert?
    Im Programm Kombi-Bürgschaft50 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.).

BBBW Startfinanzierung80

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufen in Baden-Württemberg bis zu fünf Jahre nach Gründung aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Förderfähig sind alle mit der Gründung bzw. Nachfolge / Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, angemessener Übernahmepreis, Betriebsmittelbedarf.

  • Wie wird gefördert?
    Im Programm Startfinanzierung80 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 80 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Kredite bis T€ 150 bzw. bei Teamgründungen T€ 600).

BBBW Leasing-Bürgschaft

  • Wer wird gefördert?
    Gewerbliche Unternehmen (auch Neugründungen) und Freie Berufe aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Leasing-Vorhaben.

  • Wie wird gefördert?
    Das Programm gilt für Bürgschaftsbeträge bis € 2,0 Millionen und ist mit einer Bürgschaftsquote von 50 oder 70 % erhältlich.

BBBW Agrarbürgschaft

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende Unternehmen des Agrarsektors nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben.

  • Wie wird gefördert?
    Im Programm Agrarbürgschaft werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % beziehungsweise 70 % von Förderdarlehen der L-Bank oder der Rentenbank, aber auch für Hausbankdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. T€ 750).

  • Agrarbürgschaften sind beihilfefrei / Kombination mit AFP-Zuschüssen möglich

BBBW L-Bank Liquiditätskredit Plus

  • Wer wird gefördert?
    Junge und etablierte gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen (i.d.R. bis 500 Beschäftigte), die ihren Sitz oder einen Standort in Baden-Württemberg haben und von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges betroffen sind.

  • Was wird gefördert?
    Finanziert werden nahezu alle Liquiditätsbedarfe.

  • Wie wird gefördert?
    Die L-Bank reicht Darlehen bis max. € 5 Mio. aus. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Die Bürgschaftsbank verbürgt die Darlehen bis zu 80 %, die maximale Bürgschaftssumme beträgt € 2 Mio.

BBBW L-Bank Digitalisierungsprämie Plus - Darlehen

  • Wer wird gefördert?
    Junge und etablierte gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen (bis max. 500 Beschäftigte), die in Baden-Württemberg investieren.

  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen; die Erhöhung der IKT-Sicherheit sowie Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen.

  • Wie wird gefördert?
    Die L-Bank reicht Darlehen bis max. T€ 100 aus. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Die Bürgschaftsbank verbürgt die Darlehen zu 70 %.

BBBW Contracting-Bürgschaft

  • Wer wird gefördert?
    Bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler, wie beispielsweise Energieberater, Ingenieure.

  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige Contracting-Vorhaben beziehungsweise Vertragserfüllungsavale, das sind Garantien für die Erfüllung eines Vertrags, für Contractinggeber oder Contractingnehmer.

  • Wie wird gefördert?
    Bürgschaften bis max. € 2,0 Mio., max. 80 % für öffentliche Förderkredite und Hausbankkredite/-Avale (Laufzeit max. 15 Jahre bzw. 8 Jahre bei Avalen).

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