BBBW Leasing-Bürgschaft

Der Europäische Investitionsfonds (EIF) ist Teil der Europäischen Investitionsbankgruppe. Die Hauptaufgabe des EIF besteht darin, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Europa durch Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen zu unterstützen. Der EIF konzipiert und entwickelt Risikokapital- und Garantieinstrumente, die speziell auf dieses Marktsegment abzielen. Dabei fördert der EIF EU-Ziele zur Unterstützung von Innovation, Forschung und Entwicklung, Unternehmertum, Wachstum und Beschäftigung.
www.eif.org

Diese Finanzierung wird durch die von COSME bereitgestellte Rückbürgschaft und den im Zusammenhang mit dem Investitionsplan für Europa begründeten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ermöglicht. Der Zweck des EFSI ist die Unterstützung bei der Finanzierung und Umsetzung produktiver Investitionen in der Europäischen Union und die Sicherstellung eines besseren Zugangs zu Finanzierungen.
Leasen statt kaufen:
Gerade für kleinere Unternehmen klingt das verlockend - denn das nötige Kapital für Fahrzeuge oder neue Maschinen fehlt hier häufig. Doch mit mangelnden Sicherheiten platzt auch diese Art der Finanzierung meist schon vor Vertragsabschluss. Abhilfe schafft hier das Leasingprogramm der Deutschen Bürgschaftsbanken. Die neu aufgelegten, bundesweit einheitlichen Leasingbürgschaften ergänzen die Förderpalette der deutschen Bürgschaftsbanken um passgenaue Finanzierungslösungen für Leasinggesellschaften. Leasing-Finanzierungen für Unternehmen jeglichen Alters können bis zu einer Bürgschaftssumme von 1,25 Mio. Euro mit Bürgschaftsquoten von 50 oder 70 % begleitet werden.
Förderung
Wer wird gefördert?
Gewerbliche Unternehmen (auch Neugründungen) und Freie Berufe aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.
Was wird gefördert?
Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Wie wird gefördert?
Das Programm gilt für Bürgschaftsbeträge bis € 2,0 Millionen Euro und ist mit einer Bürgschaftsquote von 50 oder 70 % erhältlich. Kleinteilige Leasingfinanzierungen bis € 100.000 (70%) beziehungsweise € 140.000 (50 %) werden durch europäische Mittel im Rahmen von EIF COSME rückverbürgt. Bei den höheren Beträgen über € 140.000 und bei Existenzgründungen unterstützen Bund und Land die Bürgschaftsbanken als Rückbürgen.
Vorteile für die überregional arbeitenden Leasing-Gesellschaften sind die deutschlandweit einheitlich gültigen Konditionen sowie die vereinheitlichten Programmbedingungen in Form der Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen.
Konditionen
Laufzeit
12-120 Monate.
Bürgschaftsprovision
Die Bürgschaftsprovision gemäß Konditionenrechner auf www.leasing-buergschaft.de beginnt bei 0,24 % des Leasingbetrags. Die angebotene Kondition ist dabei abhängig von der Bonität des Kunden, der Laufzeit des Leasingvertrags, der gewünschten Bürgschaftsquote sowie dem Restwert des Leasingguts.
Besicherung
- Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
- In der Regel persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter
Antrag
Leasing-Bürgschaften können Leasinggesellschaften direkt über die Antragsstrecke auf leasing-buergschaft.de oder ermoeglicher.de beantragen.
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.
Ihre Ansprechpartner:
Can Atuk; 0711 1645-8715; can.atuk@buergschaftsbank.de
Alexander Sebestény; 0711 1645-807; alexander.sebesteny@buergschaftsbank.de