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1. Halbjahr 2023

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterstützt knapp 1.000 Vorhaben

25.07.2023 Stuttgart

Im ersten Halbjahr 2023 hat die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer*innen bei ihren zukunftsweisenden Projekten mit über 275,6 Mio. Euro unterstützt. Im Mittelpunkt standen Vorhaben zu Transformationsthemen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit, aber auch der Unternehmensübergang.

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Stuttgart, 25.07.2023. Die Herausforderungen für den Mittelstand in Baden-Württemberg sind aufgrund der Inflation, der explodierenden Energiepreise und natürlich auch wegen des Strukturwandels und der vielen Transformationsthemen nach wie vor sehr hoch. Erwartungsgemäß sorgt dies bei den Unternehmen im Land für eine Investitionszurückhaltung. Dennoch sind es Themen, die dringend umgesetzt werden müssen, um den Anschluss an den Wettbewerb nicht zu verlieren. Hier kommt die Bürgschaftsbank ins Spiel. Dirk Buddensiek, Vorstand der Bürgschaftsbank, betont: „Investitionen in die doppelte Transformation, wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit, sind für den Unternehmenserfolg heutzutage unerlässlich. Zudem gibt es noch eine dritte Transformation, die dem demographischen Wandel geschuldet ist. So ist in Zeiten des Fachkräftemangels das Gelingen von Unternehmensnachfolgen eine weitere besondere Herausforderung.“ Eine realistische Ermittlung des Kaufpreises ist notwendig und oftmals sehr aufwendig. Abhilfe schafft unser einfach bedienbarer und kostenfreier Online-Rechner. Er gibt eine erste grobe Schätzung des Unternehmenswertes innerhalb weniger Minuten.

Initiatoren des KMUrechners sind das Institut für Entrepreneurship, Mittelstand und Familienunternehmen der HWR Berlin um Frau Prof. Dr. Felden (Professorin für Mittelstand und Unternehmensnachfolge) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Träger des Projekts ist der Verein Unternehmensbewertung in Deutschland (UbiD) e. V. „Als Bürgschaftsbank stehen wir den kleinen und mittleren Unternehmen im Land mit passgenauen Förderinstrumenten zur Seite, die in den kommenden Monaten gerade zu diesen Themen noch erweitert werden“, fährt Dirk Buddensiek fort.

Um den Transformationsbedarf der Wirtschaft – der auch höhere Finanzierungsbedarfe mit sich bringt – noch besser adressieren zu können, haben die Rückbürgen Bund und Land außerdem bereits zu Jahresbeginn die Spielräume der Bürgschaftsbank erweitert und die Obergrenzen angehoben. So kann das Institut beispielsweise seit Jahresbeginn Bürgschaften bis 2,0 Mio. Euro und öffentlich rückgarantierte Beteiligungen bis 1,5 Mio. Euro ausreichen, bei der L-Bank sind Bürgschaften über 2 Mio. Euro bis 15 Mio. Euro möglich.

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