BBBW Agrarbürgschaft

Die Bürgschaftsbank verbürgt mit der Agrarbürgschaft Finanzierungsvorhaben von Existenzgründern, Betriebsübernehmern und bestehenden kleinen und mittleren Unternehmen des Landwirtschaftssektors, die in Baden-Württemberg gründen bzw. investieren. Die Mittel für die Agrar-Bürgschaften kommen aus dem EU-Programm COSME, das vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) der Europäischen Kommission gefördert wird. Die Agrarbürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.
Förderung
Wer wird gefördert?
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende Unternehmen des Agrarsektors nach KMU-Kriterien. Das Programm "Agrar-Bürgschaft" richtet sich an Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie bestehende kleine und mittelständische Betriebe aus Landwirtschaft, Fischzucht, Forstwirtschaft, dem nicht gewerblichem Gartenbau, der Energieerzeugung sowie der ländlichen Entwicklung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, FuE).
Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Wie wird gefördert?
Im Programm Agrarbürgschaft werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % beziehungsweise 70 % von Förderdarlehen der L-Bank oder der Rentenbank, aber auch für Hausbankdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. T€ 750).
Konditionen
Laufzeit
Die Laufzeit beträgt zunächst max. 10 Jahre. Auf Antrag kann die Laufzeit um weitere zehn Jahre bei um die Hälfte reduzierter Bürgschaft verlängert werden.
Bearbeitungsgebühr
keine
Bürgschaftsprovision
Bei einer Verbürgung im Rahmen der Agrarbürgschaft wird die laufende jährliche Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im risikogerechten Zinssystems (RGZS) festgelegt.
Ausgehend von den zwei angebotenen Verbürgungsquoten von 50% bzw. 70% ergeben sich zwei mögliche Besicherungsklassen.
Besicherungsklasse 2 - 50% Agrarbürgschaft

Besicherungsklasse 1 - 70% Agrarbürgschaft

Besicherung
- Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
- In der Regel persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter
Antrag
Für die Agrarbürgschaft der Bürgschaftsbank stellt die Hausbank den Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank. Den Antrag auf Agrar-Bürgschaft können die Hausbanken hier stellen.
Unterlagen
- Antrag L-Bank / Rentenbank
- Hausbankantrag (bei Hausbankdarlehen)
- Investitionskonzept
- Plangewinn- und Verlustrechnung, ggf. Business-Plan / Firmenbroschüre, Lebenslauf
- Selbstauskunft Gesellschafter
- Bei etablierten Unternehmen: Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre, aktuelle BWA inkl. Summen- / Saldenliste
- Übersicht Kapitaldienstverpflichtungen, ggfls. Bankenspiegel
- Bei Betriebsmittelfinanzierungen: Zusätzlich Liquiditätsplanung
- Bei Übernahmen: Jahresabschlüsse der zu übernehmenden Firma
Hinweise:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.
Die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Agrar finden Sie hier.
Hier geht es zu den von der Europäischen Union unterstützten Finanzierungen.
Ihre Ansprechpartner:
Michael Rieger; 0711 1645-731; michael.rieger@buergschaftsbank.de
Manuel Bausch; 0711 1645-716; manuel.bausch@buergschaftsbank.de
Jens Gall; 0711 1645-726; jens.gall@buergschaftsbank.de